Masterstudium Bewerbung
Hinweis für Bewerbungen ab WS 2024/25: Im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhalten Sie ggf. eine Einladung zu einem mündlichen oder elektronischen Zulassungstest.
Ab Herbst 2023 gelten generell folgende Bewerbungsfristen für das Masterstudium Mechatronik:
- Studienbeginn zum Sommersester: 15.10. des Vorjahres – 15.01. des lfd. Jahres
- Studienbeginn zum Wintersemester: 15.02. – 31.05. des lfd. Jahres
Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online über www.master.fau.de!
Folgende Unterlagen werden zur Bewerbung (in elektronischer Form) benötigt:
- Schulabschlusszeugnis (alle Seite des Zeugnisses)
- Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelor) – falls bereits vorhanden(Hochschulabschlusszeugnis, z.B. Bachelor mit ausgewiesener Note (falls keine Note ausgewiesen ist, zusätzliche Notenbescheinigung Ihres Prüfungsamts)
- Diploma Supplement oder vollständige Fächer- und Notenübersicht (Academic Report)
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (mit Bild) – bitte selbst erstellen mit Datum und Originalunterschrift, kein Vordruck vorhanden)
- Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4 Seite, bitte selbst erstellen mit Datum und Originalunterschrift, kein Vordruck vorhanden)
Deutsche Zeugnisse in einfacher Kopie, ausländische Zeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie und amtlich beglaubigter Übersetzung, sofern diese nicht selbst in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgefertigt sind.
Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschluss aus China, Vietnam und der Mongolei benötigen auch ein APS-Zertifikat
Bitte beachten Sie außerdem: Die meisten Masterstudiengänge an der FAU werden in deutscher Sprache unterrichtet und verlangen von internationalen Bewerbern daher Nachweise über sehr gute Deutschkenntnisse (in der Regel DSH 2/ TestDaF 4 oder gleichwertige Nachweise). Weitere Informationen zu Deutschkursen, Deutschkenntnissen und äquivalenten Sprachzertifikaten finden Sie unter: www.master.fau.de
Bei der Bewerbung sind folgende 2 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Das vorherige Studium ist bereits abgeschlossen:
Eine Zulassung erfolgt durch die Zulassungskommission Mechatronik in der Vorauswahl unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Bachelorstudiengang Mechatronik der Univ. Erlangen-Nürnberg oder ein gleichwertiger Studiengang ist mit der Note 2,5 oder besser bestanden ODER
- In einer Auswahl des Katalogs von Modulen des Bachelorstudiengangs Mechatronik der Univ. Erlangen-Nürnberg, die mit „K“ gekennzeichnet sind (vgl. Studienführer Mechatronik Bachelor/Master Tabelle 9) oder vergleichbaren Modulen eines anderen Studiengangs im Umfang von mind. 20 ECTS ist der Mittelwert der Modulnoten 3,0 oder besser. (APO TF Anlage 1, 5, 1, 2 i.V.m. FPO MECH § 42, 2)
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im Rahmen der Vorauswahl zugelassen werden, können zu einer mündlichen oder elektronischen Zugangsprüfung eingeladen werden .
Findet eine mündliche Zugangsprüfung gemäß ABMPO/TechFak Anlage Abs. 6 statt, wird sie in der Regel als Einzelprüfung mit einem Umfang von ca. 15 Minuten durchgeführt. Sie kann auch als Gruppenprüfung mit maximal fünf Bewerberinnen bzw. Bewerbern und einem Umfang von je ca. 15 Minuten pro Bewerberin bzw. Bewerber erfolgen; findet sie als Gruppenprüfung statt, so wird dies mit der Einladung bekannt gegeben. Sie kann mit Einverständnis der Bewerberin bzw. des Bewerbers auch bildtelefonisch stattfinden. Sie wird von einem Mitglied der Zugangskommission oder von einer bzw. einem von der Zugangskommission bestellten Prüfenden in Anwesenheit einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers durchgeführt. Die mündliche Zugangsprüfung soll insbesondere zeigen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber die nötigen fachlichen und methodischen Kenntnisse besitzt und zu erwarten ist, dass sie bzw. er in einem stärker forschungsorientierten Studium selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten versteht.
In der mündlichen Prüfung werden die Bewerberinnen und Bewerber auf Basis folgender Kriterien und Gewichtung beurteilt (FPO Mechatronik § 47):
- Qualität der Grundkenntnisse in den Bereichen „ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Mechatronik“ (insbesondere Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik), „ingenieurwissenschaftliche Anwendungen der Mechatronik“ (insbesondere Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik) sowie „naturwissenschaftliche Grundlagen“ (z. B. Physik) und „Mathematik“ (25 Prozent),
- Qualität der im Bachelorstudium erworbenen Grundkenntnisse, welche die Basis für eine fachliche Spezialisierung entsprechend der wählbaren Vertiefungsrichtungen des Masterstudiengangs bilden; hierbei kann die Bewerberin bzw. der Bewerber eine der Vertiefungsrichtungen für die mündliche Zugangsprüfung auswählen (vgl. Anlage 3) (25 Prozent),
- Beschreibung eines erfolgreich durchgeführten ingenieurwissenschaftlichen Projektes (z. B. Bachelorarbeit), Qualität der Kenntnisse der einschlägigen Literatur (30 Prozent),
- positive Prognose aufgrund steigender Leistungen im bisherigen Studienverlauf in den ingenieurwissenschaftlichen Modulen; Besprechung auf Basis der Abschlussdokumente (insbes. Transcript of Records) des Erstabschlusses (20 Prozent).
Findet eine elektronische Zugangsprüfung gemäß ABMPO/TechFak Anlage Abs. 7 statt, wird sie in Form eines elektronischen Tests durchgeführt, dauert 45-90 Minuten und umfasst das Lösen von Aufgaben aus den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagenbereichen sowie aus den Modulen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie den fachwissenschaftlichen bzw. studiengangsbezogenen Pflichtmodulen des dem jeweiligen Masterstudiengang zu Grunde liegenden konsekutiven Bachelorstudiengangs. Näheres zum Ablauf der elektronischen Zugangsprüfung, insbesondere dazu, ob die Prüfung mit oder ohne Aufsicht stattfindet, und zu den erlaubten Hilfsmitteln wird den Bewerberinnen und Bewerbern bei Bekanntgabe des Termins mitgeteilt; im Falle der Durchführung unter Aufsicht gilt: bei elektronischen Fernprüfungen unter Aufsicht sind die Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) sowie die Satzung der FAU über die Durchführung elektronischer Fernprüfungen auf Grundlage der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung zu beachten (ABMPO/TechFak § 7 Abs. 3 Satz 3).
Fall 2: Das vorherige Studium ist noch nicht abgeschlossen:
Ist das vorherige Studium noch nicht abgeschlossen, kann die Zulassungskommission in Ausnahmefällen Bewerber unter Vorbehalt zum Qualifikationsfeststellungsverfahren zulassen. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachzureichen. Voraussetzungen für die Zulassung sind in diesem Fall:
- Im Bachelorstudiengang Mechatronik der Univ. Erlangen-Nürnberg oder einem gleichwertigen Studiengang wurden mindestens 140 ECTSPunkte erreicht und der Durchschnitt der bisherigen Leistungen beträgt 2,50 (= gut) oder besser ODER
- Im Bachelorstudiengang Mechatronik der Univ. Erlangen-Nürnberg oder einem gleichwertigen Studiengang wurden mindestens 140 ECTSPunkte erreicht und in einer Auswahl des Katalogs von Modulen des
Bachelorstudiengangs Mechatronik der Univ. Erlangen-Nürnberg (oder eines gleichwertigen Studiengangs), die mit „K“ gekennzeichnet sind (vgl. Studienführer Mechatronik Bachelor/Master Tabelle 9) im Umfang von mind. 20 ECTS ist der Mittelwert der Modulnoten 3,0 oder besser. (APO TF Anlage 1, 5, 1, 2 i.V.m. FPO MECH § 42, 2)
Bewerber, die nicht im Rahmen der Vorauswahl zugelassen werden, können analog zu Fall 1 zur mündlichen oder elektronischen Zulassungsprüfung eingeladen werden.
alle Informationen zu Einschreibung finden unter https://www.fau.de/education/bewerbung/einschreibung-immatrikulation/
Weiter Infos über die Inhalte des Masterstudiums finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie im Studienfolder und im Studienführer oder im Modulhandbuch Mechatronik
Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:
- Hinweisseite der Universität für Studienanfänger und Hochschulwechsler
- Informationen zu Wohngelegenheiten, Mensen, Bafög und Ähnlichem findet man auf den Seiten des Studentenwerks.
- Ein Personen- und Einrichtungsverzeichnis finden Sie hier: UnivIS
- Das elektronische Vorlesungsverzeichnis finden Sie hier: Campo