Rechtsgrundlagen und Bachelorarbeit extern
Gesetzesgrundlage der Prüfungen ist zunächst die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät. Sie wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) Mechatronik.
- Neufassung der Fachprüfungsordnung Mechatronik 2024 (Entwurf): B_10_240112_NEUFASSUNG FPOME BayHIG_final
- Fachprüfungsordnung Mechatronik (Achtung: die Neufassung 2024 wird hier voraussichtlich erst zum 2024ss online gestellt)
- Studien- und Prüfungsordnungen, Promotions-, Habilitationsordnungen
- Praktikumsamt Mechatronik / Praktikumsrichtlinie
Abschlussarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Verbindung mit Einrichtungen außerhalb der Univ. angefertigt werden, wenn dabei die Betreuung durch einen Hochschullehrer der Dep. MB, EEI oder INF sichergestellt ist.
Seitens des Dep. MB gilt hierbei für Bachelorarbeiten folgender Beschluss:
- Beschluss des Departments Maschinenbau zur Betreuung von Bachelorarbeiten außerhalb der Universität
- Merkblatt der FAU zur Vergabe und Bearbeitung von „externen“ Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen
Bei den anderen Departments ist individuell bei den zur Betreuung in Frage kommenden Lehrstühlen nachzufragen.